§ 1 Allgemeines
1.1 media.d.sign ist im Bereich der Werbung und Kommunikation tätig, namentlich in der Beratung, Konzeption und Umsetzung in den Bereichen Design, Kommunikation, Wer-bung, Marketing und Webdesign. Die Tätigkeit von media.d.sign umfasst je nach Beauf-tragung auch die Umsetzung bzw. Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie auf Verlangen des Kunden die Auftragsvergabe bzgl. der Produktion des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen media.d.sign und dem Kun-den, soweit dieser media.d.sign mit der Erbringung entsprechender Leistungen beauf-tragt. Die AGB finden weiter Anwendung auf solche Verträge, in denen media.d.sign den Kunden auf dessen Wunsch mit der Bereitstellung von Speicherplatz für eine Website (Hosting) sowie der Beschaffung einer Internet-Domain unterstützt sowie der Kunde media.d.sign mit der Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Kunden erfor-derlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website beauf-tragt. Die vorgenannten Leistungen werden in Gemäßheit mit diesen AGB in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang aufgrund eines gesonderten Auftrags des Kunden erbracht („Einzelauftrag“). In den jeweiligen Einzelaufträgen werden die durch medi-a.d.sign jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt. Jeder Einzelauftrag unterliegt den Bedingungen dieser AGB. Entgegenstehende oder zusätzliche Vertrags-bedingungen einer Partei gelten nur, wenn die andere Partei deren Geltung schriftlich zustimmt.
1.2 Die AGB gliedern sich in einen allgemeinen Teil (§ 1 Allgemeiner Teil) und besondere Teile (I. bzw. II., III., IV., V. jeweils Besonderer Teil), wobei letztgenannte Teile spezifi-sche Regelungen zu den jeweiligen konkreten Leistungen von media.d.sign beinhalten. Die Regelungen gelten entsprechend für vorvertragliche Beziehungen. Für sonstige Lie-ferungen und Leistungen anderer Art durch media.d.sign ferner für sonstige Drittsoft-ware oder -hardware können darüber hinaus weitergehende oder ergänzende Ver-tragsbedingungen gelten. Für das Herunterladen von Applikationen über eine zentrale Vertriebsplattform (etwa dem iTunes App Store von Apple; im Folgenden „Vertriebsplatt-form“) sowie für die dortigen ggfs. vorgegebenen Zahlungsmodalitäten und anfallenden Kosten können ferner Preise sowie die Verkaufs- und Nutzungsbedingungen des Be-treibers dieser Vertriebsplattform gelten. Ferner gelten regelmäßig für den Zugang zum Internet oder Mobilfunknetz sowie deren Nutzung ggfs. gesonderte Vertragsbedingun-gen der entsprechenden Telekommunikationsdienste.
1.3 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die vorliegenden AGB von media.d.sign in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden diesem zur Verfügung gestellten Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
1.4 Entgegenstehenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Kunden wird wider-sprochen. Solche gelten nur, wenn sich media.d.sign schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt.
1.5 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Un-ternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesell-schaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von media.d.sign sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn das An-gebot wird ausdrücklich als bindend bezeichnet.
2.2 Mit der Bestellung der Leistung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. me-dia.d.sign wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zu-gangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zu-gangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.3 media.d.sign ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Eine Annahme des An-gebots kann auch dadurch erfolgen, dass media.d.sign mit der Erbringung der beauf-tragten Leistung beginnt.
2.4 Im jeweiligen Vertrag ist der konkrete vom Kunden gewünschte Umfang der von medi-a.d.sign zu erbringenden Leistungen sowie das hierfür vom Kunden zu leistende Entgelt im Detail ausgestaltet. Der abzuschließende Vertrag bezeichnet in diesem Sinne die Vereinbarungen über die Lieferungen und Leistungen von media.d.sign, die auf die vor-liegenden AGB sowie ggfs. weitere Anlagen Bezug nehmen.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ord-nungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von media.d.sign zu vertreten ist und media.d.sign mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. medi-a.d.sign wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Leistung bereitstel-len zu können. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüg-lich informiert.
§ 3 Allgemeine Leistungen media.d.sign
3.1 media.d.sign wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Die Ausführung der Leistungen von media.d.sign erfolgt durch fachlich qualifizierte Personal-ressourcen für den Kunden. media.d.sign hat die Leistungen nach Maßgabe der konkre-ten Aufforderungen, gegebenenfalls Leistungsbeschreibungen des Kunden zu erbrin-gen. media.d.sign unterliegt während der Tätigkeit für den Kunden über die Vorgaben der Beauftragung hinaus keiner weiteren Weisungen des Kunden hinsichtlich Ort, Zeit sowie Art und Weise der Leistungserbringung.
3.2 Der Umfang der konkreten Verpflichtung zur Erbringung einer Konzeption ergibt sich jeweils aus dem Einzelauftrag.
3.3 Jede Beschaffung von Materialien wird durch gesonderte Beauftragung auf Grundlage der im Einzelfall durch den Kunden zu genehmigenden Kostenvoranschläge durchge-führt.
3.4 Die Beauftragung erstreckt sich regelmäßig nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Maßnahmen rechtlich zulässig sind. Gegenstand der Beauftragung ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
§ 4 Beratung des Kunden
4.1 media.d.sign verpflichtet sich den Kunden über die gestalterischen Möglichkeiten von Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu beraten. Bei der Beratung wird media.d.sign berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Maßnahmen angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nach-teile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird media.d.sign den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die media.d.sign von den Ge-wohnheiten und Bedürfnissen der angesprochenen Zielgruppen – insbesondere bei In-ternetnutzungen auch z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat. Hierbei wird das Rezeptionsverhalten der Ziel-gruppe in den jeweiligen Kommunikationskanälen berücksichtigt.
4.2 Branchenspezifische Kenntnisse werden von media.d.sign nicht erwartet. media.d.sign ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Maßnahmen zählen.
§ 5 Vergütung
5.1 Es gelten die in dem Vertrag vereinbarten Entgelte. Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
5.2 Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden von medi-a.d.sign nach Aufwand (Time & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen erbracht.
5.3 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde hat die vereinbarten Zahlungsmodalitäten grundsätzlich anzuerkennen. Bei Zahlungsverzug ist media.d.sign vorbehaltlich weiter-gehender Ansprüche berechtigt, den Zugang zu den vereinbarten Leistungen vorläufig ganz oder teilweise zu sperren. Hiervon wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert.
5.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechts-kräftig festgestellt, anerkannt oder durch media.d.sign nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unbe-rührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenan-spruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Allgemeine Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat media.d.sign die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendi-gen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vertragsgegen-standes geschaffen werden, insbesondere im Hinblick auf die eingesetzte Hard- und Software, die Verbindung mit dem Internet und aktuelle Browsersoftware. Der Kunde hat insbesondere eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und eine aktuelle Viren-schutzsoftware einzusetzen. media.d.sign haftet nicht für Virenschäden, die durch Ein-satz einer entsprechenden Software hätten verhindert werden können. Es gelten hierbei auch die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer I § 9 dieser AGB.
6.2 Soweit der Kunde media.d.sign Vorlagen/Informationen oder sonstige Inhalte zur Ver-wendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen und sonstigen berechtigt ist. Er stellt media.d.sign für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl derartiger Vorlagen/Informationen und/oder auf Grund von entsprechenden In-halten von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei. Er wird medi-a.d.sign insbesondere auch von Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die media.d.sign entstehen sollten, freistellen.
6.3 Nimmt der Kunde von media.d.sign vorgeschlagene Entwürfe an, so gilt dies als Ge-nehmigung des mit dem Einzelauftrag von media.d.sign verbundenen Kostenvoran-schlags.
6.4 Der Kunde hat grundsätzlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland, ins-besondere Daten- und Jugendschutzvorschriften, strafrechtliche Bestimmungen sowie die vorliegenden AGB zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet:
6.4.1 bereit gestellte Zugangsdaten sowie entsprechende Identifikations- und Authentifika-tionsmechanismen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und an solche Dritte nicht weiterzugeben;
6.4.2 Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken-, Patent- und sonstige Eigentums- sowie Persönlichkeitsrechte, nicht zu verletzen;
6.4.3 die Privatsphäre anderer zu respektieren, also keine verleumderischen, bedrohen-den, gewaltverherrlichenden, belästigende, schädigende, rassistische oder sonst verwerfliche Inhalte zu verbreiten;
6.4.4 keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der Netzwerke führen können, wie etwa Viren;
6.4.5 die ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur nicht zu unerlaubten Werbezwecken, insbesondere zur unverlangten Übermittlung elektronischer Post, zu nutzen.
§ 7 Allgemeines zu Sach- und Rechtsmängeln
7.1 Es gilt allgemein für bereit gestellte Softwareanwendungen die ausdrückliche Einschrän-kung, dass keine auf dem Markt befindliche Software bzw. IT-Infrastruktur zu 100 % si-cher und zu 100 % frei von Mängeln ist. Dies ist u. a. auf die Vielzahl der im Umlauf be-findlichen Viren und auf den Umstand zurückzuführen, dass grundsätzlich Sicherheitsri-siken bestehen, denen nach dem jeweils herrschenden Stand der Technik ggfs. noch gar nicht entgegen gewirkt werden kann. media.d.sign kann per se keinen Schutz vor unsachgemäßen Bedienungen oder Veränderungen von Softwareanwendungen, vor ei-ner etwaigen Verseuchung von Softwarekomponenten mit Computerviren oder sonsti-ger Schadsoftware sowie vor sonstige Sicherheitslücken liefern, die nicht im Einflussbe-reich von media.d.sign liegen oder sonst auch nicht von media.d.sign zu vertreten sind. Die von media.d.sign gelieferten Leistungen schützen nicht vor möglichen Verletzungen des geistigen Eigentums oder anderen rechtswidrigen Tätigkeiten Dritter – etwa durch Cyber-Angriffe/Hacker-Attacken, Ausspähen und Abfangen von Daten oder sonstigen rechtswidrigen Datenveränderungen und Computersabotagen.
7.2 media.d.sign gewährleistet im Allgemeinen, dass die geschuldeten Leistungen frei von wesentlichen, die gewöhnliche Verwendung der Leistungen einschränkenden Mängeln und Rechten Dritter sind. media.d.sign steht dafür ein, dass die von media.d.sign ge-schuldeten Leistungen die Beschaffenheit haben, die bei Leistungen der gleichen Art üb-lich ist und die der Kunde nach der Art der konkreten Leistung erwarten kann. Nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen aus Ziffer I § 7 Abs. 1 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die störungsfreie und uneingeschränkte Beschaffenheit und Funktio-nalität der von media.d.sign geschuldeten Leistungen regelmäßig auch von Soft- und Hardwarekomponenten dritter Anbieter abhängig ist, die von media.d.sign nicht beein-flussbar sind. Insbesondere können jegliche Veränderungen in solchen Softwarekom-ponenten bzw. in den Hardware- und Softwareumgebungen des Kunden zu Einschrän-kungen der Funktionalität der von media.d.sign geschuldeten Leistungen führen. Ein-schränkungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Ein-flussbereich von media.d.sign liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) sind me-dia.d.sign nicht zuzurechnen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, media.d.sign auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Etwaige Mängel in den geschuldeten Leistungen von medi-a.d.sign werden nach Fehlerbeschreibung durch den Kunden umgehend behoben. Ist media.d.sign eine Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, wenn er nicht sei-ner Mitwirkungspflicht nachkommt. Bei wiederholten erheblichen Mängeln kann der Kun-de darüber hinaus den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
7.4 media.d.sign gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.5 Die in die ggfs. bereit gestellte Infrastruktur von media.d.sign eingestellten Inhalte sind für media.d.sign fremde Inhalte. Die rechtliche Verantwortung liegt diesbezüglich bei dem Kunden.
7.6 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Tech-nik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Daher übernimmt media.d.sign keine Gewähr für technische Mängel, die nicht von media.d.sign zu vertre-ten sind, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Daten-banken und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der von dem Kunden ggfs. eingestellten Inhalte.
7.7 Sollten die vertragsgegenständlichen Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen, wird der Kunde media.d.sign unverzüglich schriftlich unterrichten und media.d.sign die zur Abwehr erforderlichen Informationen und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen.
§ 8 Markennutzung
Soweit nicht gesondert etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird, ist media.d.sign berechtigt, den Kunden unter Verwendung des zur Kennzeichnung seines Unternehmens genutzten Logos als Referenzkunden zu benennen.
§ 9 Haftung
9.1 media.d.sign übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Systemen sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen und der Dienste, die nicht von media.d.sign zu vertreten sind. me-dia.d.sign haftet insbesondere nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu Leistun-gen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die media.d.sign nicht zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere Streiks, Aussperrungen, rechtmäßige unter-nehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und behördliche Anordnungen. Weiter zählen hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbie-ter und Betreiber. media.d.sign ist berechtigt, die media.d.sign obliegenden Leistungen für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben. Für unwesentliche Unterbrechungen übernimmt media.d.sign keine Haf-tung. media.d.sign haftet ferner nicht bei Fehlern aus dem Risikobereich des Kunden oder sonstiger Dritter, insbesondere nicht bei Fehlern, die verursacht wurden durch un-sachgemäße Bedienung oder Veränderung der Anwendungen oder sonstiger Drittsoft-ware, durch Verseuchung entsprechender Softwarekomponenten mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Datenträger, fehlerhafte Hardware, Ausfall der Stromversor-gung oder datenführender Leitungen, vor Fehlern aufgrund mangelnder Informationssi-cherheit oder ungeeigneter Umweltbedingungen am Ort des Betriebs von Anwendun-gen.
9.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von media.d.sign. media.d.sign haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. media.d.sign haftet hin-gegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertrags-wesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Ver-tragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. media.d.sign haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung und/oder etwaigen Ansprüchen auf Grund von Ver-letzungen einschlägiger Datenschutzbestimmungen, namentlich der DS-GVO oder des BDSG. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung ver-tragswesentlicher Pflichten sowie bei media.d.sign zurechenbaren Körper- und Ge-sundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
9.4 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet media.d.sign insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit ver-tretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten
10.1 Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von media.d.sign gefertig-ten Werbemaßnahmen, Schriftstücke oder sonstigen Dokumente und Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
10.2 Soweit sich aus den Einzelaufträgen nichts Abweichendes ergibt, räumt media.d.sign dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, die für die be-stimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsergebnisse notwendigen Befugnisse als ein-faches Nutzungsrecht ein. Bis zur vollständigen Bezahlung der für die Leistung medi-a.d.sign geschuldeten Vergütung wird eine Verwendung nur auf Widerruf gestattet.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Der Kunde und media.d.sign verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen.
11.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirt-schaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam „Vertrauliche Informationen“), die ihm anvertraut wurden oder bekannt geworden sind – unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht – geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeit-punkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger be-reits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nach-weislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst.
11.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderli-che Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauli-che Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegen-heit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterlie-genden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Bezie-hungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche In-formationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist.
11.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen.
11.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung ge-stellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschrif-ten unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen enthalten, in elektroni-scher Form überlassen worden sind, sind diese Daten spätestens bei Beendigung die-ses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren.
11.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Ge-heimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vor-schriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Ver-pflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO).
11.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstra-fe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des be-troffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird.]
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertrags-strafe stellt den Mindestschaden dar.
§ 12 Änderung dieser AGB
12.1 media.d.sign behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit unter Wahrung einer an-gemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. medi-a.d.sign teilt dem Kunden eine entsprechende Änderung in Textform mit.
12.2 Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert mit den bisherigen AGB fort, medi-a.d.sign ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
§ 13 Sonstiges
13.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Geneh-migungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Die Vertragserfüllung steht ggf. unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen ge-setzlichen Vorschriften entgegenstehen.
13.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von media.d.sign, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet.
II. Besonderer Teil: Webhosting
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Soweit der Kunde media.d.sign nach Maßgabe dieser AGB abzuschließenden Vertrages mit Webhosting-Leistungen beauftragt, ist Vertragsgegenstand die Erbringung von Leis-tungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt medi-a.d.sign dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte gemäß der im Einzelfall zwischen den Parteien vereinbarten technischen Spezifikationen, die Vertragsbestandteil sind, ablegen.
1.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von medi-a.d.sign bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommuni-kation zwischen dem von media.d.sign betriebenen Übergabepunkt des eigenen Daten-kommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnet-zes ist media.d.sign nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
1.3 media.d.sign erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten. media.d.sign ist berechtigt, in angemessenem Umfang Wartungsarbei-ten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.
1.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von media.d.sign arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von 4 Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern le-diglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
1.5 media.d.sign ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server ab-gelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von media.d.sign zu gewährleisten, so wird media.d.sign dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kun-de wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzli-chen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens 2 Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine In-halte rechtzeitig zur Umstellung, d.h. spätestens 7 Werktage vor dem Umstellungszeit-punkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat media.d.sign das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
1.6 Hat media.d.sign dem Kunden statische IP-Adressen zur Verfügung gestellt, kann medi-a.d.sign die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen ändern, wenn dies aus techni-schen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Der Kunde wird unverzüg-lich über die anstehende Änderung informiert.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oder Ähnliches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von media.d.sign oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von media.d.sign abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt media.d.sign von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
2.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorste-henden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründe-ter Ansprüche Dritter gegen media.d.sign auf Unterlassen der vollständigen oder teilwei-sen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist media.d.sign berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vo-rübergehend einzustellen. media.d.sign wird den Kunden über diese Maßnahme unver-züglich informieren.
2.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oder Ähnli-ches den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von media.d.sign oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von media.d.sign abgelegter Daten, so kann media.d.sign diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist medi-a.d.sign auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. media.d.sign wird den Kunden über diese Maßnahme unver-züglich informieren.
2.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Pass-wort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Spei-cherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann vom media.d.sign ein neues Passwort zu-geteilt. media.d.sign ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
2.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte kön-nen urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt media.d.sign das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das In-ternet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
§ 3 Vergütung
3.1 Sofern die Parteien nichts anders vereinbart haben, richtet sich die Vergütung der von media.d.sign erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertrags-schlusses gültigen Preisliste.
3.2 media.d.sign ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. media.d.sign wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Ände-rung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außeror-dentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhält-nis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. media.d.sign wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens be-sonders hinweisen.
3.3 Die Erbringung der Leistungen durch media.d.sign ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei auf-einanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der ge-schuldeten Vergütung in Verzug, so kann media.d.sign das Vertragsverhältnis aus wich-tigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
§ 4 Vertragslaufzeit
4.1 Das Vertragsverhältnis zwischen media.d.sign und dem Kunden läuft unbefristet und kann nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
4.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt media.d.sign dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträ-ger oder per Datenfernübertragung für einen Zeitraum von 2 Wochen zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von media.d.sign bleiben unberührt.
III. Besonderer Teil: Webdesign und -pflege
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Soweit die media.d.sign vom Kunden mit der Erstellung der für den offiziellen Internetauf-tritt des Kunden erforderlichen Website beauftragt wird, gelten ergänzend die nachfol-genden Bestimmungen. Für sonstige Drittsoftware oder -hardware können darüber hin-aus weitergehende oder ergänzende Vertragsbedingungen gelten. Ferner gelten regel-mäßig für den Zugang zum Internet oder Mobilfunknetz sowie deren Nutzung ggfs. ge-sonderte Vertragsbedingungen der entsprechenden Telekommunikationsdienste.
1.2 Gegenstand des mit media.d.sign abzuschließenden Einzelauftrags ist die Entwicklung eines Konzepts für eine Website des Kunden durch media.d.sign sowie die Erstellung dieser Website einschließlich der entsprechenden Dokumentation.
1.3 media.d.sign wird im Auftrag und im Namen des Kunden für die Einstellung der Website in das World Wide Web, für die Abrufbarkeit der Website über das Internet sowie die Auffindbarkeit in Suchmaschinen Sorge tragen. Soweit gesondert zwischen den Parteien vereinbart, wird media.d.sign den Kunden auf Wunsch bei der Beauftragung der Bereit-stellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) sowie der Beschaffung einer Inter-net-Domain unterstützen.
1.4 Soweit der Kunde Hard- und/oder Software nicht von media.d.sign erworben oder zur Verfügung gestellt bekommen hat und/oder eine Beauftragung im Einzelfall nicht mit ei-nem Erwerb oder einer solchen Zurverfügungstellung einhergeht, wird media.d.sign vor einer Leistungserbringung in Absprache mit dem Kunden den Zustand sowie die be-stimmungsgemäße Funktionsweise von Hard- und Software eingehend prüfen. Soweit erforderlich wird media.d.sign dem Kunden unverbindliche Vorschläge zur Beseitigung etwaiger festgestellter Mängel einschließlich einer Einschätzung der dafür erforderlichen Kosten unterbreiten. Der Kunde entscheidet nach Vorlage eines Vorschlages, wie er diesen bewertet und damit umgeht.
§ 2 Softwareprogrammierung
2.1 Im Einzelfall kann media.d.sign gemäß Einzelauftrag gesondert mit der Programmierung von Software, die sowohl die detailliert zu vereinbarenden Funktionalitäten sowie die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt, beauftragt werden. medi-a.d.sign wird hierbei regelmäßig Programmiersprachen und -techniken verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen und soweit möglich Standardlö-sungen zum Einsatz bringen.
2.2 media.d.sign wird mit dem Kunden im Rahmen des Einzelauftrags die Bildschirmauflö-sung, die Internet-Browser sowie mobilen Anwendungen abstimmen, auf die die Website dann zu optimieren ist.
§ 3 Beratung des Kunden
3.1 media.d.sign verpflichtet sich, den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkei-ten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website nach dem aktuellen Stand der Technik zu beraten. Bei der Beratung wird media.d.sign berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalteri-scher und funktionaler Merkmale wird media.d.sign den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die media.d.sign von den Gewohnheiten und Bedürfnis-sen von Internetnutzern sowie Nutzern der mobilen Dienste – z.B. im Hinblick auf Lade-zeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.
3.2 Branchenspezifische Kenntnisse werden von media.d.sign nicht erwartet. media.d.sign ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zäh-len.
3.3 media.d.sign schuldet keine Beratung des Kunden zu Rechtsfragen, auch nicht zum Erfordernis und Inhalten von Impressum oder Datenschutzhinweisen.
§ 4 Inhalte
4.1 Der Kunde stellt media.d.sign die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich, sofern die Partien nicht etwas anderes vereinbart haben. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen oder ob diese Inhalte gegen Rechte Dritter verstoßen, ist media.d.sign nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist media.d.sign verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen.
4.2 Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Web-site einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, Grafiken und Videos. media.d.sign wird mit dem Kunden spätestens vor Abschluss der Konzeptphase abstimmen, in wel-cher Form der Kunde media.d.sign die einzubindenden Inhalte zur Verfügung stellt. Ab-zustimmen ist, ob die Bereitstellung der Inhalte durch den Kunden in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. Sofern eine Überlassung von Inhalten an den Kunden in digi-taler Form vereinbart wird, ist auch das jeweils zu verwendende Dateiformat abzustim-men.
4.3 Dem Kunden obliegt die Überprüfung der Rechtskonformität der von ihm gelieferten In-halte und die Kontrolle der Übereinstimmung der Webseite insgesamt mit geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Impressum und Datenschutzhinweisen.
§ 5 Abnahme
5.1 Der Kunde ist verpflichtet Teilleistungen durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) ab-zunehmen, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
5.2 Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teil-nahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.
5.3 Sofern media.d.sign dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde media.d.sign jeweils unverzüglich mit möglichst genauer Beschreibung des Feh-lers/des Änderungswunsches mitteilen.
5.4 Der Kunde wird mit media.d.sign die Titel der einzelnen Seiten der Website, einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Seiten (Titels, Keywords, Descriptions) mit media.d.sign abstimmen, damit diese Titel, Schlüsselworte und Beschreibungen mittels Metatags ggf. in den Quellcode integrieren kann.
§ 6 Pflege
6.1 Soweit media.d.sign ausdrücklich mit der technischen Pflege der Website beauftragt wird, umfassen die hieraus resultierenden Verpflichtungen sowohl die technische Aktua-lisierung der Website als auch die Verpflichtung zur Beseitigung von technischen Funk-tionsstörungen nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2.
6.2 media.d.sign wird die technische Gebrauchstauglichkeit der Website in angemessenen zeitlichen Abständen prüfen und etwaige technische Funktionsmängel beseitigen. Hierzu stellt media.d.sign Weiterentwicklungen sowie ggf. Ergänzungen in Form sogenannter Updates bereit, soweit dies zur Aufrechterhaltung der generellen technischen Funkti-onsfähigkeit der Website erforderlich ist. Die Pflege umfasst nicht Maßnahmen zur Be-hebung jeglicher Fehlfunktionen an zugekauften Zusatzmodulen oder sonstigen Erweite-rungen von Drittanbietern, auf die die media.d.sign nicht originär Einfluss hat. Derlei Feh-lerhebungen bedürfen der gesonderten Beauftragung nach individueller Absprache zwi-schen den Parteien. Ziffer III § 4.3 gilt entsprechend.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
7.1 Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwir-kung bei der Entwicklung, Herstellung und Optimierung der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlicher Informationen verpflich-tet.
7.2 Soweit notwendig wird der Kunde media.d.sign folgende Zugangsdaten und Kontaktda-ten für die Dauer der Zusammenarbeit überlassen und Änderungen an den Zugängen media.d.sign unverzüglich mitzuteilen:
• Administratorzugang zu allen Installationen
• FTP-Zugangsdaten
• KIIS Zugangsdaten
• Domainverwaltungsdaten
• Daten des Hostproviders
§ 8 Vergütung
8.1 Die Vergütung der von media.d.sign erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Soweit nicht gesondert etwas Ab-weichendes zwischen den Parteien vereinbart ist, wird die Tätigkeit von media.d.sign nach Zeitaufwand zu dem jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stunden-honorars zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Stunde vergüten. Der Zeitaufwand wird in Zeiteinheiten von angefangenen 0,25 Stunden (15 Minuten) abgerechnet. medi-a.d.sign ist zu einer zeitnahen und übersichtlichen Zeiterfassung verpflichtet.
8.2 Soweit die Parteien im Einzelfall vorab keine anderweitige Regelung treffen, ist medi-a.d.sign lediglich berechtigt, dem Kunden Reisespesen gesondert in Rechnung zu stel-len. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf gesonderten Auslagenersatz. Reisespesen wird media.d.sign in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernach-tungskosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von PKW erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage der steuerrechtlichen Entfernungspauschale. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht im Übrigen nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz von media.d.sign und dem Zielort mindestens 50 km beträgt.
8.3 media.d.sign ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Ab-schlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen von media.d.sign. Stun-denvergütungen wird media.d.sign dem Kunden jeweils 14-tägig in Rechnung stellen. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
8.4 media.d.sign ist berechtigt, die den Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. media.d.sign wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Ände-rung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außeror-dentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhält-nis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. media.d.sign wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens be-sonders hinweisen.
§ 9 Nutzungsrechte
9.1 Soweit nicht gesondert etwas Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde an von media.d.sign zu erbringenden Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich un-beschränktes Recht zur Nutzung dieser Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke. medi-a.d.sign räumt dem Kunden die für die bestimmungsgemäße Verwendung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht ein. Bis zur vollständigen Bezahlung der für die Leistung von media.d.sign geschuldeten Vergütung wird eine Verwendung nur auf Wi-derruf gestattet.
9.2 An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung von me-dia.d.sign aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zu-stimmung von media.d.sign zu entfernen.
IV. Besonderer Teil: Konzeption und Erstellung von Designs
§ 1 Geltung und Vertragsgegenstand
1.1 Soweit media.d.sign vom Kunden mit der Konzeption und/ oder Erstellung von Designs beauftragt wird, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
1.2 Gegenstand des mit media.d.sign abzuschließenden Einzelauftrags ist die Entwicklung eines Konzepts für Designs, etwa von Druckerzeugnissen oder Veranstaltungsinstalla-tionen, des Kunden durch media.d.sign sowie – sofern der Kunde media.d.sign hiermit gesondert beauftragt – die Erstellung des Designs.
§ 2 Abnahme
2.1 Der Kunde ist verpflichtet Teilleistungen durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) ab-zunehmen, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
2.2 Sofern media.d.sign dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde media.d.sign jeweils unverzüglich mit möglichst genauer Beschreibung des Feh-lers/des Änderungswunsches mitteilen.
V. BESONDERER TEIL: Kennzeichenkreation (Logo) und sonstiges Design
§ 1 Geltung und Vertragsgegenstand
1.1 Soweit media.d.sign vom Kunden mit der Kreation eines herkunftsidentifizierenden Zei-chens (im Folgenden auch als „Logo“ bezeichnet) oder mit sonstigen Designleistungen beauftragt wird, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
1.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist, hat media.d.sign nicht ihrerseits die marken- oder designrechtliche Verfügbarkeit des zu entwickelten Logos/Designs sicherzustellen. Es hat regelmäßig keine Verfügbarkeits-recherche durch media.d.sign zu geschehen. Die Beauftragung eines Recherchediens-tes hat gesondert zu erfolgen.
§ 2 Nutzungsrechte
2.1 Soweit sich im Einzelfall nichts Abweichendes ergibt, räumt media.d.sign dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, die für die bestimmungsge-mäße Verwendung des Logos/Designs notwendigen Befugnisse als einfaches Nut-zungsrecht ein. media.d.sign behält sich das ausschließliche Nutzungsrecht vor.
2.2 Bis zur vollständigen Bezahlung der für die Leistung media.d.sign geschuldeten Vergü-tung wird eine Verwendung nur auf Widerruf gestattet.